Entwicklung der Integrationsagenturen in NRW
•Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes erfolgte seit dem 01.01.2005 eine Neugestaltung der Migrationssozialarbeit.
•Nordrhein-Westfalen setzt auf eine systematische Integrationsarbeit zwischen Kommunen, Freien Trägern und dem Land.
•Seit 2007 fördert das Land Nordrhein-Westfalen in Trägerschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Integrationsagenturen für die Belange von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte.
Schwerpunkt der Arbeit:
Förderung der nachholenden Integration der bereits länger in Deutschland lebenden Zuwanderer
Arbeitsfelder/ Eckpunkte
•Interkulturelle Öffnung von Diensten und Einrichtungen
•Sozialraumorientierte Arbeit
•Förderung des bürgerschaftlichen Engagements von und für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte
•Antidiskriminierung
Bürgerschaftliches Engagement
•Motivierung/ Aktivierung von Ehrenamtlichen/ Multiplikatoren
•Qualifizierung/ Begleitung von Ehrenamtlichen/ Multiplikatoren
•Zusammenarbeit mit Migrantenorganisationen (MO) sowie Qualifizierung und Begleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Interkulturelle Öffnung
•Sensibilisierung/ Aktivierung zu interkultureller Orientierung/ Öffnung
•Qualifizierung und Begleitung von Öffnungsprozessen
•Co-Beratung und qualifizierte Vermittlung von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte
Sozialraumorientierte Arbeit
•Systematische Angebotsplanung
•Kooperationen im Sozialraum
•Heranführung von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte an die Angebote der sozialen Infrastruktur
•Konfliktmanagement und Mediation
Antidiskriminierungsarbeit
•Sensibilisierung und Informationen zum Thema „Diskriminierung“
•Bildungsarbeit mit unterschiedlichen Zielgruppen
•Antidiskriminierungsarbeit im Rahmen von sozialraumorientierter Arbeit
•Kooperation in thematisch relevanten Netzwerken vor Ort
Beispiele aus der Praxis